Schulordnung

Schulordnung (gültig ab 1.9.2003)

Schulordnung:

1. Die Musikschule Butzbach e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der die musikalische Förderung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur Aufgabe hat.

2. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf einem Anmeldeformular der Musikschule und ist an die Geschäftsstelle zu richten. Das Anmeldeformular wird bei minderjährigen Teilnehmern von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben und wird durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Die Aufnahme in den gewünschten Unterricht richtet sich nach den freien Plätzen, die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

3. Die Dauer der Unterichtseinheit beträgt 30 - 60 Minuten. Einzelheiten sind der jeweils gültigen Schulgeldordnung zu entnehmen.

4. Ein vertraglich vereinbarter Unterrichtstermin kann aus organisatorischen Gründen durch die Musikschule abgeändert werden. Die Musikschule bemüht sich um das Zustandekommen der gewünschten Unterrichtsformen, kann aber aus pädagogischen und organisatorischen Gründen hierfür keine Gewähr übernehmen. Sollte sich die Gruppenstärke ändern, wird das Schulgeld entsprechend angepaßt. Hat dies eine Erhöhung des Schulgeldes zur Folge, steht dem Schüler ein Sonderkündigungsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Maßnahme zu.

5. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Abweichend von den ordentlichen Kündigungsterminen kann zum Ablauf der Probezeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich bei der Geschäftsstelle gekündigt werden.

6. Ordentliche Kündigungstermine sind der 31.Januar und der 31.August eines jeden Jahres. Spätestens 4 Wochen vorher ist die Abmeldung bei der Geschäftsstelle der Musikschule schriftlich einzureichen. 
Die Lehrkräfte sind nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen für die Musikschule abzugeben oder entgegenzunehmen.


7. Das Schuljahr beginnt am 1.September und endet am 31.August. 
Die Ferienregelung für Butzbacher Schulen (einschließlich Feiertage, bewegliche Ferientage etc.) ist maßgebend. Auch am letzten Schultag vor den Ferien wird Musikschulunterricht erteilt.

8. Der Schüler ist zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Versäumter oder durch Krankheit des Schülers ausgefallener Unterricht kann nicht nachgeholt werden und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

9. Bei Verhinderung des Lehrers bis zu zwei Wochen pro Schuljahr wird der Unterricht nicht nachgeholt und das Schulgeld nicht erstattet. Für jede darüber hinausgehende ausgefallene Unterrichtsstunde erfolgt eine anteilige Erstattung des Schulgeldes in Höhe des Viertels eines Monatsbeitrages. Werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden vom Lehrer nachgeholt, erfolgt keine Erstattung.

10. Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Notenmaterial etc.) sind von den Schülern bzw. deren Eltern zu beschaffen. Leihinstrumente stehen gegen eine monatliche Gebühr zur Verfügung. Die Konditionen sind der Leihordnung zu entnehmen

11. Die Schulgeldordnung wird vom Vorstand festgesetzt und ist Teil des Unterrichtsvertrages. Das Schulgeld ist als Jahresbeitrag festgesetzt und wird in monatlichen Teilbeträgen berechnet. Es wird im Lastschriftverfahren nach Wunsch monatlich oder vierteljährlich eingezogen.

12. Ein Schüler kann vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten die Fortsetzung des Unterrichts unzumutbar macht. Der Ausschluß erfolgt auf Antrag des Lehrers durch Beschluß des Vorstandes.

13. Die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Schüler und ggf. seine Erziehungsberechtigten willigen daher in die dafür erforderliche Speicherung ihrer persönlichen Daten ein.

Adresse Musikschule Butzbach e.V.

Rathaus, Schlossplatz 1
35510 Butzbach

Anita Weber, die freundliche Stimme am Telefon 
Marlies Schauer-Blume, Verwaltungsleitung 
Telefon 1: 06033/4544 
 
Marion Adloff, Schulleitung 
Telefon 2: 06033/925691  

Telefax: 06033/4544