Schulgeldordnung
Schulgeldordnung (gültig ab 1.9.2009)
Musikalische Grundstufe:
| Eltern-Kind-Gruppe | 45 Min./Wo. | 22,00 €/Monat | 264,00 €/Jahr |
| Musikalische Früherziehung | 45 Min./Wo. | 22,00 €/Monat | 264,00 €/Jahr |
| Mini-/Kinderband | 45 Min./Wo. | 26,00 €/Monat | 312,00 €/Jahr |
| Babymusik | 35 Min./Wo. | 19,00 €/Monat | 228,00 €/Jahr |
Instrumental- und Gesangsunterricht:
| Einzelunterricht | 30 Min./Wo. | 54,00 €/Monat | 648,00 €/Jahr |
| Einzelunterricht | 45 Min./Wo. | 81,00 €/Monat | 972,00 €/Jahr |
| Gruppe 2 Schüler | 45 Min./Wo. | 49,00 €/Monat | 588,00 €/Jahr |
| Gruppe 3 Schüler | 45 Min./Wo. | 40,00 €/Monat | 480,00 €/Jahr |
| Gruppe 4 Schüler | 45 Min./Wo. | 33,00 €/Monat | 396,00 €/Jahr |
| Gruppe 5 Schüler | 45 Min./Wo. | 28,00 €/Monat | 336,00 €/Jahr |
| Kombi-Unterricht* | 40 Min./Wo. | 54,00 €/Monat | 648,00 €/Jahr |
Kreativer Tanz und Ballett
| Kreativer Tanz | 60 Min./Wo. | 26,00 €/Monat | 312,00 €/Jahr |
| Ballett | 60 Min./Wo. | 28,00 €/Monat | 336,00 €/Jahr |
*Kombi-Unterricht: zeitlich flexibel kombinierter Einzel- und Gruppenunterricht für 2 Schüler. Sie teilen sich 60 Minuten zu je 20 Minuten Einzel- und 20 Minuten Gruppenunterricht.
Ensemblefächer:
Die Teilnahme an einem Ensemble ohne Hauptfachbelegung kostet 16,00 €.
Ergänzungsfächer:
Kammermusik, Musiktheorie, Percussion, Jazzworkshop, Big-Band, Instrumentenkarussell, Projekte und 10er Karten auf Anfrage.
Das Schulgeld ist als Jahresbeitrag festgesetzt und wird in monatlichen Teilbeträgen abgebucht.
Die Gebühren gelten jeweils für das erste Familienmitglied bei der Musikschule Butzbach für die musikalische Grundausbildung oder ein Hauptfach.
Bei einer Zweitbelegung oder einer Belegung durch weitere Familienmitglieder reduziert sich das Schulgeld um 10%, die Drittbelegung wird um 20% und jede weitere Belegung um 30% redu- ziert. Die Ermäßigung wird nur wirksam für Kinder, Jugendliche und Auszubildende.
Die einmalige Aufnahmegebühr pro Schüler beträgt 6,00 € und ist mit der ersten Unterrichtszahlung fällig.
Die monatliche Leihgebühr für Instrumente richtet sich nach dem Wert des Instrumentes und beträgt mindestens 6,00 €. Die Konditionen sind der Leihordnung zu entnehmen.
Sozialermäßigung:
Soweit der Musikschule öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, ist eine Gebührenermäßigung bei sozialen Härtefällen möglich. Der hierfür erforderliche Antrag muss schriftlich begründet werden. Er ist bei der Geschäftsstelle einzureichen und jährlich neu zu stellen.
Unterrichtsangebote.
Angebote für Erwachsene.
Kooperationen.
Lehrer.
Orte & Zeiten.
Leihinstrumente.
Schulgeldordnung.
Schulordnung.
Adresse Musikschule Butzbach e.V.
Rathaus, Schlossplatz 1
35510 Butzbach
Anita Weber, die freundliche Stimme am Telefon
Marlies Schauer-Blume, Verwaltungsleitung
Telefon 1: 06033/4544
Marion Adloff, Schulleitung
Telefon 2: 06033/925691
Telefax: 06033/4544
