Schulgeldordnung

Schulgeldordnung (gültig ab 1.9.2009) 

Musikalische Grundstufe:

Eltern-Kind-Gruppe 45 Min./Wo. 22,00 €/Monat 264,00 €/Jahr
Musikalische Früherziehung 45 Min./Wo. 22,00 €/Monat 264,00 €/Jahr
Mini-/Kinderband 45 Min./Wo. 26,00 €/Monat 312,00 €/Jahr
Babymusik 35 Min./Wo. 19,00 €/Monat 228,00 €/Jahr

Instrumental- und Gesangsunterricht:

Einzelunterricht 30 Min./Wo. 54,00 €/Monat 648,00 €/Jahr
Einzelunterricht 45 Min./Wo. 81,00 €/Monat 972,00 €/Jahr
Gruppe 2 Schüler 45 Min./Wo. 49,00 €/Monat 588,00 €/Jahr
Gruppe 3 Schüler 45 Min./Wo. 40,00 €/Monat 480,00 €/Jahr
Gruppe 4 Schüler 45 Min./Wo. 33,00 €/Monat 396,00 €/Jahr
Gruppe 5 Schüler 45 Min./Wo. 28,00 €/Monat 336,00 €/Jahr
Kombi-Unterricht* 40 Min./Wo. 54,00 €/Monat 648,00 €/Jahr

Kreativer Tanz und Ballett

Kreativer Tanz 60 Min./Wo. 26,00 €/Monat 312,00 €/Jahr
Ballett 60 Min./Wo. 28,00 €/Monat 336,00 €/Jahr

*Kombi-Unterricht: zeitlich flexibel kombinierter Einzel- und Gruppenunterricht für 2 Schüler. Sie teilen sich 60 Minuten zu je 20 Minuten Einzel- und 20 Minuten Gruppenunterricht.

Ensemblefächer:
Die Teilnahme an einem Ensemble ohne Hauptfachbelegung kostet 16,00 €.

Ergänzungsfächer:
 
Kammermusik, Musiktheorie, Percussion, Jazzworkshop, Big-Band, Instrumentenkarussell, Projekte und 10er Karten  auf Anfrage.

Das Schulgeld ist als Jahresbeitrag festgesetzt und wird in monatlichen Teilbeträgen abgebucht.

Die Gebühren gelten jeweils für das erste Familienmitglied bei der Musikschule Butzbach für die musikalische Grundausbildung oder ein Hauptfach. 

Bei einer Zweitbelegung oder einer Belegung durch weitere Familienmitglieder reduziert sich das Schulgeld um 10%, die Drittbelegung wird um 20% und jede weitere Belegung um 30% redu- ziert. Die Ermäßigung wird nur wirksam für Kinder, Jugendliche und Auszubildende. 

Die einmalige Aufnahmegebühr pro Schüler beträgt 6,00 € und ist mit der ersten Unterrichtszahlung fällig.

Die monatliche Leihgebühr für Instrumente richtet sich nach dem Wert des Instrumentes und beträgt mindestens 6,00 €. Die Konditionen sind der Leihordnung zu entnehmen.

 

Sozialermäßigung:

Soweit der Musikschule öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, ist eine Gebührenermäßigung bei sozialen Härtefällen möglich. Der hierfür erforderliche Antrag muss schriftlich begründet werden. Er ist bei der Geschäftsstelle einzureichen und jährlich neu zu stellen.

Adresse Musikschule Butzbach e.V.

Rathaus, Schlossplatz 1
35510 Butzbach

Anita Weber, die freundliche Stimme am Telefon 
Marlies Schauer-Blume, Verwaltungsleitung 
Telefon 1: 06033/4544 
 
Marion Adloff, Schulleitung 
Telefon 2: 06033/925691  

Telefax: 06033/4544